Allgemeine Geschäftsbedingungen der ics it-systems GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der ics it-systems GmbH – folgend vereinfachend „ICS IT-SYSTEMS“ genannt – erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen ICS IT-SYSTEMS und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden in keinem Fall Vertrags-bestandteil. Dies gilt auch dann, wenn ICS die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt oder wenn ICS Kundenbestellungen unterschreibt.

1.2 Spätestens mit Entgegen der Ware oder Arbeitsaufnahme bei Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von ICS IT-SYSTEMS sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 ICS IT-SYSTEMS ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

1.6 Erfolgt vom Kunden – hier genannt Leasingnehmer – der Wunsch einer Beauftragung im Bereich Leasing wird der Vertrag direkt zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. Die ICS-IT-SYSTEMS – hier genannt Lieferant – erhält bei Lieferung eine einmalige Zahlung vom Leasinggeber. Für diese Leasingverträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers.

2. Lieferung und Leistung

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte
gegen ICS IT-SYSTEMS hergeleitet werden können.

2.2 ICS IT-SYSTEMS behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von ICS IT-SYSTEMS zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von ICS IT-SYSTEMS vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese ICS IT-SYSTEMS oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins ICS IT-SYSTEMS schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät ICS IT-SYSTEMS in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von ICS IT-SYSTEMS auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt.
Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er ICS IT-SYSTEMS nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen.

Eine Haftung von ICS IT-SYSTEMS ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der  Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um ICS IT-SYSTEMS in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 ICS IT-SYSTEMS behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von ICS IT-SYSTEMS zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat ICS IT-SYSTEMS zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann ICS IT-SYSTEMS Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

3. Laufzeit und Kündigung

Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der ICS IT-SYSTEMS anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei ICS IT-SYSTEMS binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt der Ware, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von ICS IT-SYSTEMS werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von ICS IT-SYSTEMS benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von ICS IT-SYSTEMS verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preisen bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab 88255 Baindt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und andere Abgaben im jeweiligen Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2 ICS IT-SYSTEMS behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei ICS IT-SYSTEMS eintreten.

5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von ICS IT-SYSTEMS nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem ICS IT-SYSTEMS die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann ICS IT-SYSTEMS jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die ICS IT-SYSTEMS Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart sind, werden sofort fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt so lange Eigentum der ICS IT-SYSTEMS bis alle Forderungen aus dem Vertrag erfüllt sind; im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag ICS IT-SYSTEMS zustehenden Forderungen.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen von ICS IT-SYSTEMS, oder bei dessen Vermögensverfall kann ICS IT-SYSTEMS vom Vertrag zurücktreten. Die ICS IT-SYSTEMS ist, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich ICS IT-SYSTEMS und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von ICS IT-SYSTEMS oder des Vertragspartners möglich ist.

6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch ICS IT-SYSTEMS gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von ICS IT-SYSTEMS. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit ICS IT-SYSTEMS über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6.5. Im Bereich Leasing verbleibt das Eigentum an den gelieferten Vertragsprodukten (Hard- und Software) bis zur endgültigen Zahlung durch den Leasingeber bei der ICS IT-SYSTEMS.

7. Gewährleistung bei Lieferungen und Leistungen:

7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Mängelansprüche verjähren nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bzw. Durchführung sowie fristgerechter Abnahme der Leistung bei unseren Vertragspartnern

– für einen neuen Kaufgegenstand: innerhalb 12 Monate
– für einen gebrauchten Kaufgegenstand: wird gegenüber Kaufleuten die Gewährleistung ausgeschlossen.

Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Der Neubeginn der Verjährung ist ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Bedingungen für einen neuen als auch gebrauchten Kaufgegenstand gelten nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

7.2.1 ICS IT-SYSTEMS gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von ICS IT-SYSTEMS schriftlich bestätigt wurden.

7.2.2 ICS IT-SYSTEMS kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, der Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungsfrist durch andere als ICS IT-SYSTEMS oder von ICS IT-SYSTEMS hierzu autorisierte Dritte.

7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt ICS IT-SYSTEMS etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei ICS IT-SYSTEMS zu rügen.

7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von ICS IT-SYSTEMS Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ICS IT-SYSTEMS über. Falls ICS IT-SYSTEMS Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet ICS IT-SYSTEMS nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt ICS IT-SYSTEMS die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ICS IT-SYSTEMS berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Eine Haftung von ICS IT-SYSTEMS ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung für Schäden an Systemen und Hardware sowie Einrichtungen oder Betriebsunterbrechungen ist auf den Rahmen der Haftungsrückdeckung der ICS IT-SYSTEMS begrenzt.

8.2 Folgen eines Lieferverzuges sind in Punkt 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ereignisse, welche hier näher aufgeführt sind, entziehen sich unserem Einfluss. Bei einem möglichen Eintritt, führt dies nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen, Aufwendungsersatz oder der Möglichkeit den Vertrag einseitig mit der Berufung auf Höhere Gewalt zu beenden.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer der ICS IT-SYSTEMS, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von ICS IT-SYSTMES für von diesen verursachten Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung von ICS IT-SYSTEMS, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt; Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

8.4 Der Vertragspartner hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bzw. Leistungserbringung vorgelegen hat.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

11 Abwerbung von Personal

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von ICS IT-SYSTEMS abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ICS IT-SYSTEMS abzutreten.

12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbart – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist 88255 Baindt.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ICS IT-SYSTEMS mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der ICS IT-SYSTEMS seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

Stand: August 2020